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Avatar von better-with-bacon
  • better-with-bacon

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2016

Da bei Steuerhinterziehungen keine Einnahmen für die Gemeinschaft anfallen,

kannst du diese schlechterdings in die Berechnungen einbeziehen. Der entstandene steuerliche Schaden ist eine andere Sache.

Nur die (angenommenen) Umsätze sollten einfließen. Wie das in der Praxis gemacht wird, weiß ich allerdings nicht.

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