kannst du diese schlechterdings in die Berechnungen einbeziehen. Der entstandene steuerliche Schaden ist eine andere Sache.
Nur die (angenommenen) Umsätze sollten einfließen. Wie das in der Praxis gemacht wird, weiß ich allerdings nicht.
kannst du diese schlechterdings in die Berechnungen einbeziehen. Der entstandene steuerliche Schaden ist eine andere Sache.
Nur die (angenommenen) Umsätze sollten einfließen. Wie das in der Praxis gemacht wird, weiß ich allerdings nicht.