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9 Beiträge seit 10.11.2014

Re: Nachgefragt

Schauen sie im Bundes- und Landeswaldgesetz nach. Fragen sie bei
ihrer örtlichen Forstbehörde nach, welche Waldnutzungspläne für das
Gebiet vorliegen bzw. in welchem vorgegebenen Rahmen sie ihr
Waldstück nach ihrem Gusto bewirtschaften dürfen. Fragen Sie bei der
Gemeinde, bei der Kreisverwaltung oder beim Regionalverband nach
Raumordnungsplänen. Liegt das Waldstück in einem
Landschaftsschutzgebiet, in einem Wasserschutzgebiet, Bannwald,
Schutzwald etc.? Die Details und Vorgaben unterscheiden sich regional
doch nachhaltige Waldbewirtschaftung ist heute quasi gesetzliche
Vorgabe laut Bundeswaldgesetz.

Andersrum gesagt: Waldgrundstücke kann man evtl. auf kapitalistische
Weise erwerben, die Waldnutzung (wie auch Gewässernutzung und
Landwirtschaftsnutzung) selbst unterliegt in Deutschland teilweise
starker Reglementierung. 

Der größte Teil von Deutschlands Flächen ist also keineswegs mehr
wirklich dem "freien Markt" unterworfen. Aus den im Beispiel
genannten Gründen: Weil die notwendigen Lebensraumfunktionen eines
Waldes, eines Sees, eines Moores, einer Flussuferwiese, eines Ackers,
eines Weinberges, einer Obstwiese usw. unter derzeitigen
"Marktbedingungen" gar nicht kalkulierbar oder regulierbar sind.

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