Das ist natürlich Humbug.
Was im Laufe der Ermittlung sichergestellt wird, das fällt nicht mehr
unter die entsprechende Regelung der Telekommunikationsverordnung und
kann auch bis zum St.Nimmerleinstag aufbewahrt werden.
In F werden nicht angeforderte Daten garantiert auch nach einer
kurzen Frist gelöscht.
Was im Laufe der Ermittlung sichergestellt wird, das fällt nicht mehr
unter die entsprechende Regelung der Telekommunikationsverordnung und
kann auch bis zum St.Nimmerleinstag aufbewahrt werden.
In F werden nicht angeforderte Daten garantiert auch nach einer
kurzen Frist gelöscht.