Hallo aus Freiburg,
Ein Aprilscherz ist es zwar nicht, jedoch möglicherweise ein
Übermittlungsfehler.
Hier gilt ein sog. "Geschäftsverteilungsplan".
Es wir zwar tatsächlich nach Buchstaben gearbeitet, jedoch beziehen
diese sich auf die Nachnamen der Straftäter.
Dies bedeutet, daß der Staatsanwalt XY die Buchstaben L-N (z.B.)
bearbeitet. So gesehen wurde zwar meine Aussage etwas abgewandelt
interpretiert, jedoch ändert sich an der Sache nichts wesentliches.
Schwerpunkte gibt es leider in nur wenigen Bereichen
(Wirtschaftskriminalität, polititsch motivierte Straftaten,
Kinderpornografie und möglicherweise einige wenige mehr).
Letztendlich kann ein StA für sich keinen richtigen Schwerpunkt auf
seine Neigung, Interessen und Fähigkeiten setzten. Jeder sollte
"alles" können.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Schorr
Ein Aprilscherz ist es zwar nicht, jedoch möglicherweise ein
Übermittlungsfehler.
Hier gilt ein sog. "Geschäftsverteilungsplan".
Es wir zwar tatsächlich nach Buchstaben gearbeitet, jedoch beziehen
diese sich auf die Nachnamen der Straftäter.
Dies bedeutet, daß der Staatsanwalt XY die Buchstaben L-N (z.B.)
bearbeitet. So gesehen wurde zwar meine Aussage etwas abgewandelt
interpretiert, jedoch ändert sich an der Sache nichts wesentliches.
Schwerpunkte gibt es leider in nur wenigen Bereichen
(Wirtschaftskriminalität, polititsch motivierte Straftaten,
Kinderpornografie und möglicherweise einige wenige mehr).
Letztendlich kann ein StA für sich keinen richtigen Schwerpunkt auf
seine Neigung, Interessen und Fähigkeiten setzten. Jeder sollte
"alles" können.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Schorr