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  • Sikkimoto

mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2017

Re: Da ist kein "Trick". - Stimmt; das ist Haltung.

Hier noch mal die erstbesten Suchergebnisse zum Thema "kluges und erfolgreiches Konzept"

https://www.wr.de/staedte/dortmund/dortmunder-polizei-loest-mehrere-corona-spaziergaenge-auf-id234142705.html

In Dortmund und Lünen sind am Montagabend wieder Angehörige der Querdenken-Szene durch die Innenstadt gelaufen – als unangemeldete Versammlungen in Form von „Spaziergängen“. Die Polizei war in beiden Städten präsent, löste die Versammlungen a uf, schrieb Anzeigen und Platzverweise.

[...]

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hatte erst am Montag angekündigt, bei weiteren unangemeldeten Versammlungen hart durchzugreifen und alle rechtsstaatlichen Mittel gegen solche „Corona-Spaziergänge“ auszuschöpfen.

https://www.wa.de/lokales/bergkamen/aufzug-der-querdenker-in-bergkamen-endet-mit-platzverweis-polizei-unangemeldete-versammlung-91189485.html

Die Polizei hat am Sonntag in Bergkamen eine Versammlung aufgelöst, weil sie weder angemeldet noch genehmigt war. Mehrere Dutzend Menschen – darunter offenkundig Corona-Leugner und sogenannte Querdenker – waren zum Rathaus gekommen, gingen zu Fuß in Richtung Wasserpark und wurden später gestoppt.

[...]

Viele Kritiker der Corona-Politik indes bewegten sich „in der falschen Wahrnehmung, dass sie in Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert würden“. Das sei schlicht nicht der Fall. „Hätten sie eine Versammlung angemeldet, hätten sie selbstverständlich unter der Einhaltung aller Regeln demonstrieren können.“

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article234238881/corona-querdenker-spaziergaenge-versammlung-recht-polizei.html

Querdenker und andere Teilnehmer der „Spaziergänge“ melden die Demonstrationen unter freiem Himmel aus taktischen Gründen nicht an. Damit begeht jeder Mitläufer eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie sich auch nach dreifacher Aufforderung der Polizei nicht entfernt.

Ebenso wie für das Nichteinhalten der Maskenpflicht werden hier Bußgelder verhängt. Die Auflösung der Versammlung darf nur das letzte Mittel sein, die Ordnungsbehörden müssen nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz handeln.

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