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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Friedliche Bürger äußern still ihren Unmut

quantenmechaniker (1) schrieb am Heute, 11:51:

Laut GG ist das bislang erlaubt.

Im Rahmen der Gesetze und allgemeinen Verordnungen. Artikel 8 Absatz 2 wird gerne überlesen.

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