Das aber auch nur, wenn er diesen Notstand, mit dessen Begründung das IfSG geändert wurde, beweisen kann und da habe ich ernsthafte Zweifel. Eine selbst herbeigeführte Intensivbettenknappheit ist kein Notstand.
Macht euch nichts vor. Der Staat sitzt am längeren Hebel.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.01.2022 11:06).