Das wäre doch die eigentlich spannende Frage.
Stattdessen ergehen sich Autor und Kommentar in abseitigen Betrachtungen, die erörtern, ob der Spaziergang nur ein Spaziergang, oder nicht doch eine Versammlung ist, etc..
Die rechtlichen Beurteilungen kann man getrost den Juristen überlassen. Die sind es auch, die darüber entscheiden. Aber der Bürger gefällt sich offenbar darin, den Auskenner zu geben, und zumindest theoretisch darüber zu befinden, was erlaubt ist, und was nicht, oder womöglich gar, was erlaubt sein sollte !!!
Artikel 8 GG:
1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art 8 besagt also vor allem, dass der Staat das Subjekt ist, welches darüber entscheidet, ob Versammlungen erlaubt sind. Generell ja, aber wenn nicht, dann eben nicht.
Jetzt wird natürlich wieder der eine oder andere entgegnen, dass der Staat keine Rechte gewährt, der Bürger die schon von sich aus habe, und der Staat diese Rechte höchsten zu gewährleisten habe. Das ist eine übliche idealistische Betrachtung, aber eben auch kontrafaktisch.
Fakt ist, dass der Staat das Recht auf Versammlung gewährt, und dafür Regeln und Bedingungen kennt, unter denen das Recht eingeschränkt wird.
Anders gesagt, die Freiheitsrechte werden gewährt, weil und solange sie für den Staat funktional sind. Sie gelten nicht absolut, und das war auch noch nie anders. Der Staat kennt Situationen (Notstand), wo er sich das Recht einräumt, die Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Das mag man doof finden, oder gar für einen Widerspruch zur Demokratie. Es ist aber durchaus passend für Demokratie und Rechtsstaat, das so zu regeln. Ganz Verfassungskonform wird die außer Kraft gesetzt, wenn es um die Erhaltung des Staates geht. Das ist mit der "wehrhaften Demokratie" gemeint.
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Zu den Spaziergängern:
Manch einer mag das lustig finden, und sich für besonders schlau halten, wenn er Polizei und Behörden ein Schnippchen schlägt, die Demo zum Spaziergang umlabelt, und fleißig "spazieren" geht.
Wenn ihr Glück habt, hat das keine weiteren Folgen und nach der Pandemie könnt ihr euer normales bürgerliches Leben weiterführen: brav als Lohnarbeiter und Wähler.
Kann aber auch sein, dass der Staat einen Übergang macht und anfängt exemplarisch gezielt einzelne Existenzen zu ruinieren. Das hat er schon öfter so gemacht. Da werden dann z.B. Arbeitgeber angeschrieben, dass sie Leute beschäftigen, die Staatsfeinde sind. Und ob man sich das als Firma leisten könne, usw..
Macht euch nichts vor. Der Staat sitzt am längeren Hebel.