Aha, man sollte keine Maske tragen, auch dort wo es sinnvoll ist.
Doch, dort wo es sinnvoll ist, soll man eine FFP2-Maske tragen. Zum Beispiel bei Arbeiten mit starker Staubentwicklung.
Aber eben erst nachdem man vom zuständigen Mediziner untersucht, das Maskentragen erlaubt worden und man in die richtige Handhabung der Maske eingewiesen worden ist. Und natürlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Tragezeiten und der vorgeschriebenen Pausenzeiten.
Das bedeutet, nach 75 Minuten tragen muss eine 30-minütige Pause eingelegt werden. Täglich sind nur drei solche Tragezyklen erlaubt, nach zwei Tagen Maskentragen muss ein Tag Pause eingelegt werden.
Da all diese Voraussetzungen beim flächendeckenden Einsatz dieser Masken in allen Bevölkerungsgruppen natürlich nicht gegeben sind, hat die "Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene" von einer FFP2-Maskenpflicht dringend abgeraten und in den „Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.