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unbekannter Benutzer
657 Beiträge seit 01.04.2001
22.03.2002 18:41
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Wer Daten nachmacht oder verfaelscht, oder nachgemachte und verfaelschte
Daten sich verschafft und in den Verkehr bringt, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
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