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  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

"Zinsverbot": Suren 2, 278 und 3, 130

Allerdings erscheint mir die Lesart als Wucherverbot vernünftiger,
worauf auch der Vers aus Sure 3 hindeutet: "Ihr Gläubigen! Nehmt
nicht Zins, indem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was ihr
ausgeliehen habt!" - falls nicht eigentlich ein Verbot langer Lauf-
zeiten gemeint ist, spricht sich der Koran hier klar für _niedrige_
Zinsen aus, und siehe da: die Bitte wurde erhört :-)

> http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsverbot#Zinsverbot_im_Islam

Aber wieso will der Autor das an's Finanzamt schicken?

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