Man erinnere sich an den Fall Wulff, der als Präsident abtreten musste. Auch da reichte bereits der Verdacht auf Vorteilsnahme. Und der Freispruch hat ihm Amt und Würden nicht zurückgebracht.
Unrealistisch, zu erwarten dass das in Brüssel anders läuft.
Aber der Vorwurf des Autors ist schon berechtigt, Wenn alleine ein Verdacht ausreicht, um die "Untragbarkeit" der Person zu begründen, wird das Rechtssystem nicht wirklich respektiert, selbst eine Rehabilitation durch einen Freispruch ist dann nur noch von bedingtem Wert.
Auch immer wieder erhellend, wer da mit welcher Vehemenz Öl auf das Feuer der öffentlichen Vorverurteilung gießt. Ein PR-Stunt ... naja. Oder vielleicht doch eher Ablenkung, weil man selbst befürchtet, nicht ganz "astrein" dazustehen? Vielleicht lohnt sich grade da ein genauerer Blick.