Ansicht umschalten
Avatar von navy
  • navy

mehr als 1000 Beiträge seit 09.02.2003

Wo soll eine Volks Verhetzung sein?

sapientia schrieb am 29. April 2004 10:40

> § 130  Volksverhetzung
>
>    (1)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
> Frieden zu stören,
>
>    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt-
> oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
>
>    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
> Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
>
> wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
> bestraft.
>

Teilweise sind die Balkan Völker auch durch INzucht längst so
degeniert, das die keine anderen Interessen mehr haben.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten