sapientia schrieb am 29. April 2004 10:40
> § 130 Volksverhetzung
>
> (1)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
> Frieden zu stören,
>
> 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt-
> oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
>
> 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
> Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
>
> wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
> bestraft.
>
Teilweise sind die Balkan Völker auch durch INzucht längst so
degeniert, das die keine anderen Interessen mehr haben.
> § 130 Volksverhetzung
>
> (1)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
> Frieden zu stören,
>
> 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt-
> oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
>
> 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
> Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
>
> wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
> bestraft.
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Teilweise sind die Balkan Völker auch durch INzucht längst so
degeniert, das die keine anderen Interessen mehr haben.