GBöttcher schrieb am 17.04.2022 13:44:
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Zum Vergleich, eine Hartz IV Bedarfsgemeinschaft verfügte 2020 im Schnitt über 996 Euro im Monat, wovon der überwiegende Teil für Miete ist. Die gleichen Sätze gelten auch für arbeitsunfähige Grundsicherungsempfänger. Unterstützung bei der Wohnungssuche gibt es nicht, Wohnungen auch nicht.
Es darf ein wenig mehr sein.
Bedarfsgemeinschaft 2 Erwachsene 2020/21
401 Euro * 2 = 802 Euro Regelsatz
2 – Personen – Haushalt
Quadratmeter 60
Grundmiete 303,60 Euro
kalte Betriebskosten 83,40 Euro
Bruttokaltmiete 387,00 Euro
+ 65 Euro für Heizung/Warmwasser
Warmmiete 452,00 Euro/Monat maximal
(32,50 Euro Warmkosten Heizung Warmwasser p.P./Monat)
Machte Hartz 4, 2 Personen + Warmmiete = 1.254 Euro.
Wer meint, dass das ganz schön viel ist, kann ja ab Januar versuchen mal für ein 1/2 Jahr damit auszukommen.
Höhere Wohnkosten müssen vom Regelsatz bezahlt werden.
Wer das nicht kann, kann vom Jobcenter gezwungen werden umzuziehen.
Wer sich Umzugskosten nicht leisten kann, kann vom Jobcenter ein Darlehen bekommen und muss das Darlehen vom Regelsatz abstottern.
Gilt für Magdeburg. Richtet sich nach Städten und Gemeinden.
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Magdeburg/SharedDocs/Downloads/DE/KdU.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Unterkunftsrichtlinie, gültig ab 01.12.2020 (Magdeburg)
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Magdeburg/SharedDocs/Downloads/DE/KdU.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Entwicklung Hartz 4 Regelsätze
https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/Hartz4-Regelsatz-Verbraucherpreisindex-2022-scaled.jpg