Das halte ich für das beste Modell. Gut begründet darf dann die
kostenlose Studienzeit verlängert entsprechend verlängert werden
(Mutterschaft, Praktikum, Geschäftstätigkeit, Auslandsaufenthalt
etc.). Personen, die bereits lange Zeit erwerbstätig waren (über 45)
sowie Rentner sollten grundsätzlich bezahlen müssen. Ausnahmen bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
kostenlose Studienzeit verlängert entsprechend verlängert werden
(Mutterschaft, Praktikum, Geschäftstätigkeit, Auslandsaufenthalt
etc.). Personen, die bereits lange Zeit erwerbstätig waren (über 45)
sowie Rentner sollten grundsätzlich bezahlen müssen. Ausnahmen bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit.