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Avatar von Sperrnix
  • Sperrnix

367 Beiträge seit 30.05.2024

selber Fakenewsmööp.....

afreak schrieb am 18.10.2024 13:24:

.... der Flüchtlinge als Ursache benennt.

Hier gibt es aktuelle Infos zu Flüchtlingen und Krankenkassen:

https://www.baff-zentren.org/faq/welche-rechte-auf-gesundheitsversorgung-haben-gefluechtete/

Die 36 Monate zählen nur für Asylsuchende, sobald ein Asylsuchender einen Aufenthaltstitel hat, sprich anerkannter Asylant ist, bekommt er Leisungen nach der gesetzlichen Krankenkasse.
"Menschen mit einem Aufenthaltstitel werden Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Sie haben damit aber auch Anspruch auf die Versorgungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sprachmittlungskosten sind hierbei jedoch nicht vom Leistungsanspruch der GKV-Versicherten umfasst."

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.10.2024 17:39).

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