Im Grunde ist schon der Paragraph 52 nicht im Sinne des Gesetzes zitiert.
Ok, man kann sich ja künstlich dumm stellen oder alles im Sinne der eigenen Argumenration drehen. Nur dient der eben sinngemäß dszu, bei einer vorsätzlich herbeigeführten Krankheit, eine Kostenbeteiligung zu ermöglichen.
Da aber seit Omikron alle infiziert werden und erkranken können, kann von Vorsatz nicht die Rede sein. Auch lässt sich durchaus beobachten, dass die Schwere der Erkrankung zwar statistisch mit der Impfung im großen Ganzen zu korrelieren scheint, jedoch sind augenscheinlch zusätzliche Faktoren relevant.
Und schlussendlich ist die Idee einer Kostenbeteiligung grundsätzlich unsolidarisch und öffnet die Türe für alles mögliche. So könnte man auf die Idee kommen bei einer Schwangerschaft (meist mit Vorsatz herbeigeführt), auch eine Kostenbeteiligung zu erwarten, oder?