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  • wolfdieter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

Einige Stellen bringen ins Grübeln.

Herr Schleim, zu dessen Ausbildung Grundlagen der Statistik gehören, übergeht mit Schweigen die Tatsache, dass die Summe aus Covid- und Grippe-Opfern ungefähr konstant geblieben ist. Vor deren Klärung ist jede Überlegung zu Kosten voreilig.

Bundesrichter Schlegel und in der Folge dann Rieg verweisen hier auf § 52 des fünften Sozialgesetzbuches.

Schaun wir rein: „Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich (…) zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen (…) beteiligen (…).“ (Hervorhebung von mir). Schlüsselwort ist Vorsatz.

Vorsatz ist untrennbar verbunden mit zielgerichteter Absicht. Der Extremsportler beabsichtigt nicht Unfall, sondern sucht den Kick. Der Übergewichtige beabsichtigt nicht Bandscheibenvorfall, sondern leidet an Essstörung. Der Kettenraucher beabsichtigt nicht Krebs, sondern folgt der Sucht.

Der Psychologe und Bewusstseinsforscher Stephan Schleim klärt den Begriff nicht auf. In Widerspruch zu seinem akademischen Fach. Seine spätere Ausführung zu subjektiver Risikoeinschätzung ist kein Ersatz dafür, und der Gesetzestext ist nichts anderes als irrelevant.

Einen Richter, der das Prinzip Verantwortung betont, als Populisten darzustellen, halte ich aber in jedem Fall für einen Fehlgriff.

Es ist dann kein Fehlgriff, wenn er den Begriff Eigenverantwortung über das gesunde Maß des Lebensalltags hinaus überdehnt und zu Zwang umdefiniert, der aus dem Subjekt Mensch ein Objekt macht. Ihm eine Spritze in den Kreislauf zu jagen, die nicht mal ihr Verkaufsversprechen erfüllt. Wie vorliegend geschehen.

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Herr Schleim hält nach eigener Angabe eine Position an Pharma-Aktien, die zur Zeit bei -13% stehen. Das begründet ein außerwissenschaftliches Interesse von Herrn Schleim.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.02.2022 09:50).

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