Es ist schlicht falsch, von einem "Eigenverantwortungsprinzip" bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu sprechen. So etwas existiert schlicht und ergreifend nicht. Niemand wird an den Kosten einer Krankenbehandlung beteiligt, wenn er eine Erkrankung grob fahrlässig verursacht. So etwas hat es nie gegeben. Die mögliche Kostenerstattung bei vorsätzlich oder durch vorsätzliche Straftaten verursachten Erkrankungen ist also gerade kein Ausdruck eines allgemeinen Prinzips, sondern die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Mehr "Eigenverantwortung" ist im Krankenversicherungsecht auch überhaupt nicht wünschenswert. Man sieht bei den Privatversicherungen, dass so etwas lediglich zu einem immer löcherigerem Versicherungsschutz führen wird, so dass man als Versicherter am Ende nicht mehr wirklich gegen das Risiko abgesichert ist, gegen das man einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.
Schließlich darf man die toxischen Wirkungen des neoliberalen Zeitgeists nicht unterschätzen. Denkt man das Prinzip "Eigenverantwortung" konsequent bis zu Ende, müssten man die gesetzliche Krankenversicherung ganz abschaffen, schließlich kann sich theoretisch jeder eigenverantwortlich privat versichern. Das Beispiel USA zeigt, dass das wirklich nur theoretisch der Fall ist, denn praktisch würde ein erheblicher Teil der Bevölkerung sich keine private Krankenversicherung leisten können.