"Angeklagter! Sie werden als Hauptschuldiger im Verkehrsunfall mit Todesfolge an der Wilhelmsburger Straße für schuldig befunden. Zwar bestätigt das Gutachten, daß der Fußgänger sich verkehrswidrig verhalten hat und die Straße bei Rot zu einem Zeitpunkt überquerte, an dem sie nicht mehr anders hätten reagieren können.
Allerdings wird der Grund ihrer Verkehrsteilnahme, sie wollten ihre Mutter besuchen, als vermeidbar gewertet, sie hätten mit ihr ja auch telefonieren können. Deswegen werden sie im Namen des Volkes zu lebenslanger Haft verurteilt."