Dampflokomotive schrieb am 02.02.2023 10:09:
Sanktionen darf auch nur die UN beschließen, alles andere ist ein Bruch aller möglichen völkerrechtlich bindenen Verträge.
Nein - bitte vorher informieren
Sanktionen sind nicht völkerrechtswidrig. Sie unterliegen allerdings Einschränkungen
Siehe zum Beispiel hier
https://verfassungsblog.de/wirtschaftssanktionen-gegen-russland-und-ihre-rechtlichen-grenzen/
Zu UN-Sanktionen und wann sie verhängt werden siehe hier
https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Sanktion