rationis schrieb am 10.02.2023 13:17:
Saul Goodmen schrieb am 10.02.2023 13:07:
rationis schrieb am 10.02.2023 12:45:
Saul Goodmen schrieb am 02.02.2023 12:12:
Die Ukrainer dürfen erst gar nicht raus. Von der Grenze gehts direkt in den Knast.
Das man mittlerweile dabei ist die Leute auch zwangszurekrutieren könnte Herr Gulka auch mal ein Wort verlieren. Auch andere Nationalitäten wie Ungarn.
Dörfer haben mittlerweile eigene Wachen aufgestellt und die Bevölkerung flieht in den Wald, falls die "Anwerber" kommen.
Soviel mal ein Zwischenbericht aus der Demokratie die wir verteidigen.Und jetzt mal ein "Zwischenbericht" aus dem Land, in dem Sie leben:
Wenn Sie zwischen 18 und 60 Jahre alt sind, dann können Sie im Verteidigungsfall einberufen werden. Wenn Sie versuchen sollten zu flüchten, können Sie festgenommen werden. Sie dürfen zwar Kampfhandlungen verweigern, können aber trotzdem auch gegen Ihren Willen herangezogen werden, etwa in einem Militärkrankenhaus mitzuarbeiten oder Kartoffeln zu schälen für die Truppe etc.
Falsch, das galt vor Einstellung der Wehrpflicht.
Es gibt noch ein Arbeitssicherstellungsgesetz da gehts aber um zivile Tätigkeiten.Das ist doch genau das, worüber ich sprach.
Hier ein Auszug (wikipedia): "Verpflichtet werden kann zum Dienst in der Bundeswehr, den Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, den Einrichtungen des Zivilschutzes, Betrieben der Strom- und Wasserversorgung sowie der Abfall- und Abwasserentsorgung, Krankenhäusern und Pflegeheimen, Ölraffinerien, Verkehrsunternehmen einschließlich Reedereien, den Bundespostnachfolgeunternehmen Post, Postbank und Telekom sowie der Deutschen Flugsicherung (§ 4 ASG)."
Davon ab ist das kein Vergleich mit der Situation in der Ukraine wo Leute von der Strasse weg in Autos gezerrt werden. Wenn du so am Thema bist solltest du dich damit vielleicht mal beschäftigen.
Ich habe auch die Situation in der Ukraine nicht mit unserer gleichgesetzt. Es war notwendig darauf hinzuweisen, dass man im Verteidigungsfall auch bei uns nicht einfach wegspazieren kann, sondern sehr wohl auch gegen den eigenen Willen für Tätigkeiten verpflichtet werden kann.
Nicht nur im Verteidigungsfall.
Das gilt genauso im Katastrophenfall.
Ein Ausnahmezustand ist nun mal ein Ausnahmezustand.