"Bereits 2013 hat ein Gremium der Vereinten Nationen international verbindliche Rechtsgrundlagen für den Umweltschutz während kriegerischer Konflikte entwickelt. Es sieht vor, dass Staaten auf besetztem Territorium dafür Sorge tragen, dass keine Gefahr für die Gesundheit der dort lebenden Menschen durch Umweltschäden entsteht. Bei dennoch entstandenen Umweltschäden haben die betroffenen Staaten Anspruch auf Reparationszahlungen."
Ich bin kein Jurist, würde das aber so auffassen, daß es nur in bereits besetzten Gebieten gilt. Also _nach_ den Kämpfen. Weiß da jemand mehr?
Möglichst ohne "das ist der Plan", "geliefert, wie bestellt" und so...