FIAE-Flix schrieb am 23.02.2023 23:34:
wozu die Resolution Russland auffordert. Einer davon ist Russland selbst.
"The UN also demanded "that the Russian Federation immediately, completely and unconditionally withdraw all of its military forces from the territory of Ukraine within its internationally recognized borders," and called "for a cessation of hostilities". "
Das schliesst offensichtlich die Krim mit ein....
Man kann durchaus sagen: Russland steht in seinem Vorgehen ziemlich isoliert da - immer noch.
Sogar noch mehr als 2014, als die Generalversammlung ihre erste Resolution zur Ukraine mit 100 Stimmen beschloss:
Die Generalversammlung,
in Bekräftigung der überragenden Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen für
die Förderung der Herrschaft des Rechts in den Beziehungen zwischen den Nationen,
daran erinnernd, dass alle Staaten nach Artikel 2 der Charta verpflichtet sind, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen und ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen,
sowie unter Hinweis auf ihre Resolution 2625 (XXV) vom 24. Oktober 1970, in der sie die Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehun- gen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen billigte, und in Bekräftigung der darin enthaltenen Grundsätze, dass das Hoheitsgebiet eines Staates nicht zum Gegenstand der Aneignung durch einen anderen Staat als Ergebnis der Androhung oder Anwendung von Gewalt gemacht werden darf und dass jeder Versuch, die nationale Einheit und territoriale Unversehrtheit eines Staates oder Landes teilweise oder gänzlich zu zerstören oder seine politische Unabhängigkeit zu beeinträchtigen, mit den Zielen und Grundsätzen der Charta unvereinbar ist,
ferner unter Hinweis auf die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnete Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Vereinbarung vom 5. Dezember 1994 über Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Budapester Memorandum)1, den Vertrag vom 31. Mai 1997 über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation2 sowie die Erklärung von Alma-Ata vom 21. Dezember 1991,
…
feststellend, dass das am 16. März 2014 in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol abgehaltene Referendum von der Ukraine nicht genehmigt war,
1. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, politischen Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen;
2. fordert alle Staaten auf, von Handlungen mit dem Ziel der teilweisen oder gänzlichen Zerstörung der nationalen Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, einschließlich aller Versuche, die Grenzen der Ukraine durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder andere rechtswidrige Mittel zu ändern, abzulassen und diese zu unterlassen;
3. fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sofort auf die friedliche Beilegung der Situation in Bezug auf die Ukraine im Wege eines direkten politischen Dialogs hinzuarbeiten, Zurückhaltung zu üben, alle einseitigen Handlungen und hetzerische Rhetorik, die die Spannungen verschärfen könnten, zu unterlassen und sich bei den internationalen Vermittlungsbemühungen voll zu engagieren;
4. begrüßt die Anstrengungen der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Organi- sationen, der Ukraine beim Schutz der Rechte aller Personen in der Ukraine, einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, behilflich zu sein;
5. unterstreicht, dass das in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol am 16. März 2014 abgehaltene Referendum, da es keine Gültigkeit besitzt, nicht die Grundlage für irgendeine Änderung des Status der Autonomen Republik Krim oder der Stadt Sewastopol bilden kann;
6. fordert alle Staaten, internationalen Organisationen und Sonderorganisationen auf, keine Änderung des Status der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol auf der Grundlage des genannten Referendums anzuerkennen und alle Handlungen oder Geschäfte zu unterlassen, die als Anerkennung eines solchen geänderten Status ausgelegt werden könnten.