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Avatar von hakre
  • hakre

556 Beiträge seit 27.01.2002

Re: Völkerrecht und Gerichtstand vor einem deutschen Verwaltungsgericht

Gewaltverbot gibts ja auch schon im Grundgesetz und das ist frei von dem von Ihnen problematisierten Vetomächten. Und Selbstverständlich ist es nicht legitim das zu verletzen. Fängt auch schon bei den Waffenlieferungen an.

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