neanderix (neanderix@gmx.de) schrieb am 16. Februar 2002 21:49
> Mr. B.B.C. schrieb am 16. Februar 2002 21:16
>
> > Wenn ich von einem Haufen Schlägertypen angegriffen werde, und
> ich
> > breche dreien das Genick und schlage den Rest in die Flucht, dann
> > wäre es Todschlag, und man würde mich für 10 Jahre einsperren.
>
> Nein, wuerde man dich nicht, wenn die Notwehrsituation eindeutig
> waere.
>
> Wenn du aber von denen angegriffen und verletzt wuerdest - und du
> wuerdest dich, nach deiner Genesung, auf einen Rachefeldzug gegen
> die
> begeben, dann wuerde man dich einsperren, ja.
>
> Wuerde man schon, wenn deine Verletzungen nicht sonderlich schwer
> waeren, und du einen tAg nach dem Angriff mit dem rachefeldzug
> beginnen
> wuerdest.
Soweit richtig. Ein Rachefeldzug (begruendet auf Vergeltung und ohne
eine konkrete Gefahr abzuwenden) hat nichts mit Selbstverteidigung oder
Notwehr zu tun.
>> ...
> Dass die Aktion der USA in Afghanistan nicht im Entferntesten
> "Selbstverteidigung" zu nennen ist, darueber sind wir uns
> anscheinend
> einig.
Wuerde ich nicht sagen, immerhin war (im Gegensatz zu obigem Beispiel)
die Bedrohungssituation fuer die USA nach dem Angriff auf das WTC noch
nicht vorbei (War nicht der erste Anschlag und wohl kaum der Letzte).
Und das macht den Unterschied zwischen Selbstverteidigung oder nicht
aus.
Waeren z.B. die obigen Schlaegertypen schon zum wiederholten Mal auf
einen losgegangen und wuerden sie auch weiterhin in eindeutiger Absicht
keulenschwingend das eigene Haus belagern, ist die Situation schon ganz
anders.
> Mr. B.B.C. schrieb am 16. Februar 2002 21:16
>
> > Wenn ich von einem Haufen Schlägertypen angegriffen werde, und
> ich
> > breche dreien das Genick und schlage den Rest in die Flucht, dann
> > wäre es Todschlag, und man würde mich für 10 Jahre einsperren.
>
> Nein, wuerde man dich nicht, wenn die Notwehrsituation eindeutig
> waere.
>
> Wenn du aber von denen angegriffen und verletzt wuerdest - und du
> wuerdest dich, nach deiner Genesung, auf einen Rachefeldzug gegen
> die
> begeben, dann wuerde man dich einsperren, ja.
>
> Wuerde man schon, wenn deine Verletzungen nicht sonderlich schwer
> waeren, und du einen tAg nach dem Angriff mit dem rachefeldzug
> beginnen
> wuerdest.
Soweit richtig. Ein Rachefeldzug (begruendet auf Vergeltung und ohne
eine konkrete Gefahr abzuwenden) hat nichts mit Selbstverteidigung oder
Notwehr zu tun.
>> ...
> Dass die Aktion der USA in Afghanistan nicht im Entferntesten
> "Selbstverteidigung" zu nennen ist, darueber sind wir uns
> anscheinend
> einig.
Wuerde ich nicht sagen, immerhin war (im Gegensatz zu obigem Beispiel)
die Bedrohungssituation fuer die USA nach dem Angriff auf das WTC noch
nicht vorbei (War nicht der erste Anschlag und wohl kaum der Letzte).
Und das macht den Unterschied zwischen Selbstverteidigung oder nicht
aus.
Waeren z.B. die obigen Schlaegertypen schon zum wiederholten Mal auf
einen losgegangen und wuerden sie auch weiterhin in eindeutiger Absicht
keulenschwingend das eigene Haus belagern, ist die Situation schon ganz
anders.