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Avatar von /Rak
  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

Auch der "Zivildienst" ist im Zweifel ziviler Kriegsdienst.

Und dass man da nach der Verweigerung nicht mit der Waffe an die Front geschickt wird, das bedeutet nicht, dass man nach der Verweigerung nicht mehr an die Front geschickt wird.
Irgendwer muss ja assistieren, wenn die ganzen Beine, Arme und sonstigen Körperteile nach dem Kampfeinsatz amputiert werden müssen, wenn die Leichensäcke sortiert und gezählt werden müssen, wenn man im Lazarett die Herausoperierten Schrapnelle zusammenkehren muss. Und das können die Zivis ganz gut - und die dürfen dann im Kriegsfall auch genau dort eingesetzt werden. Nicht mit der Waffe in der Hand, aber sehr wohl "unterstützend". Selbst Einsätze innerhalb der Truppe, aber eben ohne Waffe usw. sind möglich. Und wenn der "Zivi" dann nur die Tankstelle bedient.

Aber man kann ja immer noch "nicht wehr- oder dienstfähig" sein und der Wehrüberwachung gar nicht erst unterliegen. Dann wird man auch nicht eingezogen... *hust*

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.08.2023 00:20).

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