spetctre schrieb am 04.08.2023 19:14:
..bei einer Teil- oder Generalmobilmachung im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnten alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres eingezogen werden
Und Frauen dürfen, wenn sie lustig sind jederzeit Dienst an der Waffe leisten. Auch, wenn sie keine 10 Klimmzüge schaffen. Aber wenn sie keine Lust haben - brauchen sie nicht. Auch nicht im "Spannungs- oder Verteidigungsfall".
Leben wir nicht im Zeitalter der Gleichberechtigung? Wo jegliche Benachteiligung wegen des Geschlechts ganz schlimme Diskriminierung ist?
Oder sind Diskriminierung und Benachteiligung eine Einbahnstraße? Nur, wenn sie zum Nachteil von Frauen ist. Wenn sie zu deren Vorteil ist - dann wird sie gerne gesehen.Der Art. 12a GG ist glasklare Diskriminierung aber die Antidiskriminierungsbeauftragt-Innen rühren keinen Finger.
Ne ne, ist es nicht. Sagt bestimmt der Anti-Diskri-Dingsbums. Der "Verteidigungsfall" soll ja auch aus Transfrauen (also Männern, die sich als Frau verstehen, aber keine Frauen im optischen Sinne sind oder so ähnlich) wieder Männer machen. Also dann ist fühlen <> sein.
Ist dieser schwachsinnige Gesetzesentwurf denn nun schon durch und abgesegnet oder doch noch auf Wiedervorlage? 🤢
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.08.2023 01:13).