..bei einer Teil- oder Generalmobilmachung im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnten alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres eingezogen werden
Und Frauen dürfen, wenn sie lustig sind jederzeit Dienst an der Waffe leisten. Auch, wenn sie keine 10 Klimmzüge schaffen. Aber wenn sie keine Lust haben - brauchen sie nicht. Auch nicht im "Spannungs- oder Verteidigungsfall".
Leben wir nicht im Zeitalter der Gleichberechtigung? Wo jegliche Benachteiligung wegen des Geschlechts ganz schlimme Diskriminierung ist?
Oder sind Diskriminierung und Benachteiligung eine Einbahnstraße? Nur, wenn sie zum Nachteil von Frauen ist. Wenn sie zu deren Vorteil ist - dann wird sie gerne gesehen.
Der Art. 12a GG ist glasklare Diskriminierung aber die Antidiskriminierungsbeauftragt-Innen rühren keinen Finger.