Was genau wäre hier denn zu verteidigen und weshalb sollen
alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres
im Spannungs- oder Verteidigungsfall
dort möglicherweise gefangen werden oder gar ihr Leben lassen?
Der Tod kann einen überall und plötzlich treffen, aber im Falle einer Gefangennahme sollten diese
männlichen Staatsbürger
(was ist mit Doppelpasslern, von denen es hier im Einzugsbereich der Bundeswehr laut Statista eine ganze Menge zu geben scheint?) im Vorfeld ihren Personenstatus klären, denn da gibt es rückblickend wohl gravierende Unterschiede.
Als "Disarmed Enemy" oder "unlawful combatant" sind Sie offensichtlich vogelfrei (Die Rheinwiesen oder Guantanamo Bay lassen grüßen). Als "Prisoner of War" genießen sie hingegen den Schutz der Genver Konvention. Dann auch schauen wer die Genver Konvention ratifiziert hat und wer nicht.
Eventuell tun das ja schon viele, womit sich ebenfalls erklären ließe, weshalb sich
Anträge auf Verweigerung bei der Bundeswehr verfünffacht
haben.