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Avatar von Pseudonymuse
  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

viel wichtiger ist doch die Frage:

Was genau wäre hier denn zu verteidigen und weshalb sollen

alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres

im Spannungs- oder Verteidigungsfall

dort möglicherweise gefangen werden oder gar ihr Leben lassen?
Der Tod kann einen überall und plötzlich treffen, aber im Falle einer Gefangennahme sollten diese

männlichen Staatsbürger

(was ist mit Doppelpasslern, von denen es hier im Einzugsbereich der Bundeswehr laut Statista eine ganze Menge zu geben scheint?) im Vorfeld ihren Personenstatus klären, denn da gibt es rückblickend wohl gravierende Unterschiede.
Als "Disarmed Enemy" oder "unlawful combatant" sind Sie offensichtlich vogelfrei (Die Rheinwiesen oder Guantanamo Bay lassen grüßen). Als "Prisoner of War" genießen sie hingegen den Schutz der Genver Konvention. Dann auch schauen wer die Genver Konvention ratifiziert hat und wer nicht.

Eventuell tun das ja schon viele, womit sich ebenfalls erklären ließe, weshalb sich

Anträge auf Verweigerung bei der Bundeswehr verfünffacht

haben.

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