Ich habe nicht unterstellt, dass jemand davon ausgeht, dass das GG in der Ukraine gilt. Ich habe gesagt, dass der Hinweis auf das GG im Kontext der Ukraine sinnlos ist, da das GG dort nicht gilt.
Nun zurück zum Thema "Wehrdienstverweigerung": Es ist richtig, dass im GG steht, dass Wehrdienstverweigerer im Verteidigungsfall zu zivilen Dienstleistungen herangezogen werden können. Soweit der rechtliche Aspekt. Jetzt der praktische: Wenn im Verteidigungsfall die Hütte wirklich brennt, glaubst Du dann ernsthaft daran, dass sich der lokale Befehlshaber punktgenau an Gesetz und Verfassung hält und jedem Einzelnen eine gesetzeskonforme Position zuweist? Wenn ja, dann hast Du noch nicht viel über den Krieg und dessen Probleme gelernt.