Jörg Maaß schrieb am 27.08.2023 17:30:
Art. 12a GG (1),(3) und (6) sagen ganz klar:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Hmm, geht es nur mir so, oder ist dieser Absatz, bzw diese Formulierung im Schein der aktuellen deutschen feministischen Außenpolitik nicht irgendwie unzeitgemäß, bzw. zumindest bei der Meldestelle für Genderverstöße anzuzeigen?