Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ebenso nutzlos wie die Würdegarantie im GG, solange Artikel 12a GG existiert.
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass man eine geladene Waffe in die Hand bekommt und man gezwungen wird, sich erschießen zu lassen, sollte man sich vorher ganz genau überlegen, in welche Richtung man schießt, bevor man umgebracht wird.