Onkel_Stoffel schrieb am 28.11.2023 09:10:
respicefinem schrieb am 27.11.2023 21:26:
Onkel_Stoffel schrieb am 27.11.2023 19:49:
Hies damals (zu meiner Zeit) noch Wehrdienstverweigerer, weil DE war ja zu der Zeit in keinem Krieg. Per Verfassung garantiert, dass man nicht aus Gewissensgründen zum Wehrdienst verpflichtet werden kann.
Art. 4 Abs. 3 GG:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Ja, da haben uns die Gründerväter, gedanklich noch verhaftet im WW2, eine schöne Begriffsvermengung rein geschrieben. Unter Kriegsrecht gelten eh andere Maßstäbe, als zu den sogenannten Friedenszeiten.
Aber das nähere wird ja eh durch ein Bundesgesetz geregelt, und wie ich letztens durch Richter auf Landesebene gelernt habe:
Ein Grundrecht kann man doch einfach zurückweisen, insofern kann ich mein Grundgesetz (von 1977) ggf. sowieso entsorgen, wenn man es mal braucht, ist es nichts wert.
Ja, das mit dem Bundesgesetz wurde in dieser Zeit reingeschrieben. Und schon im Zivildienst wurde klar, dass man - vielleicht - nicht zum Schießen gezwungen werden kann, aber letztlich doch (Stichwort Katastrophenschutz, ABC-Übung) eng in militärische Handlungen eingebunden würde.
Ein Vorwand, Grundrechte auszusetzen, findet sich immer. Seit 2020 q.e.d.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.11.2023 11:46).