respicefinem schrieb am 28.11.2023 11:45:
Ein Vorwand, Grundrechte auszusetzen, findet sich immer. Seit 2020 q.e.d.
Ja, das war schon krass damals, und noch bis heute. Da soll man dann ja ein Hygienekonzept machen, weil man es vorlegen soll der Behörde. Dann geht man also in die jeweilige Landesverordnung rein, und schaut was die so festlegt. Und stellt fest eigentlich nicht viel, und das was "versucht" wird festzulegen bezieht sich jedesmal auf die Verordnung auf Bundesebene. Also schaut man da rein, Seiten über Seiten Geschwurbel mit einigen Zirkelbezügen, und als Endergebnis:
Das ganze Heraushalten von Personen aus Räumlichkeiten geht nur im Rahmen von Privatautonomie, also Gastwirte und Geschäfte dürfen sich selbst schädigen, aber z.B. Behörden wie Rathäuser etc. dürfen das genau nicht, denn eigentlich hat ein jeder Bürger ja auch das Grundrecht die institutionelle Macht nicht nur zu erfahren, sondern sie auch zu nutzen.
Und die Liste ist noch länger.......
Eigentlich muss man nur sehr viel lesen um festzustellen wie man als Bürger <ein Wort das nicht benutzt werden darf/> wird.