Onkel_Stoffel schrieb am 27.11.2023 19:49:
Hies damals (zu meiner Zeit) noch Wehrdienstverweigerer, weil DE war ja zu der Zeit in keinem Krieg. Per Verfassung garantiert, dass man nicht aus Gewissensgründen zum Wehrdienst verpflichtet werden kann.
Art. 4 Abs. 3 GG:
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."