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204 Beiträge seit 19.01.2016

Re: Recht auf Kriegsdienstverweigerung

wurmer schrieb am 27.11.2023 14:22:

da schreibst du es ja: man kann nicht verweigern, ohne gefahr zu laufen, seelischen / körperlichen schaden davonzutragen. wer garantiert einem ukrainischen wehrdienstverweigerer, daß er im knast

* genug nahrung bekommt
* keiner psychischen gewalt ausgesetzt ist
* oder gar gefoltert wird?

Er hat den großen Vorteil 2 Jahre im Knast zu überleben.
Danach ist der Krieg eh vorbei,
er muss sich nicht mehr im Schützengraben verheizen lassen.

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