scheint ein fester Begriff zu sein. Art 12a GG verwendet ja auch Wehrdienst und Wehrpflichtige sowie extra noch Kriegsdienst mit der Waffe. Insofern wäre in Bezug auf die Ukraine sicher auch Kriegsdienst angebracht.
scheint ein fester Begriff zu sein. Art 12a GG verwendet ja auch Wehrdienst und Wehrpflichtige sowie extra noch Kriegsdienst mit der Waffe. Insofern wäre in Bezug auf die Ukraine sicher auch Kriegsdienst angebracht.