Expositor schrieb am 12.02.2024 01:47:
Verteidigungstüchtig verstehe ich ja noch aber Kriegstüchtig macht mir Angst. Das bedeutet doch das man aktiv in den Krieg ziehen will.
Das kann auch bedeuten, daß man "in den Krieg ziehen" kann. Der kann einem aber von einem Agressor aufgedrückt werden, etwa durch Sabotageakte, Abschneiden von Handelswegen und anderen - nicht nur militärischen Manövern oder Spezialoperationen. Du verwechselst das also mit "angriffsfähig".
Aber zu Zeiten der ausgeübten Wehrpflicht in der BRD (die formal zwar fortbesteht, aber eben ausgesetzt ist, also nicht mehr praktiziert wird in ihrer ursprünglichen und auch zwangsweisen Form) wurden die Vorgesetzten nicht müde, immer und immer wieder zu betonen, daß man nur im NATO-Bündnis operiere und der Landes- und Bündnisverteidigung verpflichtet sei. Die fast vollständig gekaderten sogenannten Heeres-Territorialkommandos, die den Kampftruppen den Rücken im "V-Fall" (so der Sprachgebrauch) freihalten sollten, wurden sang- und klanglos völlig außer Dienst gestellt. Das alles muß jetzt wieder aufgebaut werden. Hat sich was mit Friedensdividende. Aber die BRD hat zum Glück Steuerzahler, die hart im Nehmen sind und eine Wundertüte namens Sondervermögen.