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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Richtig spannend liest sich ja Abs. (2) 1. §129 StGB

im Zusammenwirken mit einer Selbstauskunft der dort zitierten Institution: "Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit."

Welche Vereinigungen dominieren nochmal in personae den Bundestag sowie den Bundesrat und wie war noch einmal der Spruch mit der Krähe und dem Auge? B-)

Treffender könnte man auch sagen: Man beißt doch nicht die Hand sie einen wählt. Klima hin oder her!

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