Die DDR-Wohnraumbehörde nannte die zugewiesenen Mitbewohner anders - bei den Bettgehern konnte sich der Hauptmieter wenigstens den Mitbewohner aussuchen.
Die DDR-Wohnraumbehörde nannte die zugewiesenen Mitbewohner anders - bei den Bettgehern konnte sich der Hauptmieter wenigstens den Mitbewohner aussuchen.