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  • Erexopia

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2018

Recht auf Angriff

Das Völkerrecht hat das grundsätzliche Problem, dass es praktisch kein Recht auf Angriff kennt.

So wünschenswert eine friedliche Welt wäre, so unrealistisch ist es auch. Beides zusammen bringt eine Reihe von Problemen mit sich.

Zum einen werden Kriege heute nicht mehr offiziell erklärt, die Kampfhandlungen finden einfach so statt. Die Grenzen zwischen Kampfhandlung, Straftat und Terrorismus sind unscharf und fließend. Das bedeutet, dass auch die Konventionen des Kriegsvölkerrechts immer weniger eingehalten werden. Das zeigte sich zB in der Internierung der „Feindlichen Kombattanten“ in Guantanamo. Es gibt einen Graubereich jenseits des Rechtsstaates wo dieser aufgrund der Menge und Intensität der Straftaten und aufgrund seines eigenen Anspruchs an Beweise und Humanität handlungsunfähig wird bis weit jenseits der Grenzen zur Notwendigkeit von Selbsthilfe der Opfer. Die meisten Regeln sind für friedliche Schafherden in Friedenszeiten gemacht oder klassische Kriege des 19. Jahrhunderts und wurden nie aktualisiert.

Zm anderen ist Angriff oft eine ziemlich gute und wirksame und effiziente Verteidigung. Es ist fatal, zu warten bis einem von einem Feind ein Krieg auf eigenem Territorium aufgezwungen wird. Es kann auch gute Gründe geben, dass man gewisses mordendes Verhalten von Menschen im Ausland nicht mitansehen will. Dass man wie Russland in der Ukraine oder Georgien eigene Bürger im Ausland vor einem Genozid schützen muss. Oder dass man andere Staaten an willkürlichem Rechtsbruch (z.B. Rechtswidrige Enteignung wie in Venezuela) hindern muss. In solchen Fällen kann man auch nicht auf eine Mehrheitsentscheidung oder gar Konsens der politisch zerstrittenenen oder gar heuchlerischen Staatengemeinschaft hoffen und warten (die einem eh nicht helfen würde), sondern muss in der Lage sein, seine elementaren Bedürfnisse zu sichern.

Hier wäre eine Aktualisierung des Völkerrechts mehr als sinnvoll.

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