Ralf_S1 schrieb am 12.08.2022 22:27:
dieses ermöglicht ausschließlich der Artikel 146 GG. Die Bürger sollen sich vorher überlegen, wie sie die Verfassung möchten und dann für diese Verfassung ausschließlich friedlich, ausschließlich friedlich und nocheinmal ausschließlich friedlich auf die Straße gehen. Ein Beispiel für friedliche Durchsetzung von Zielen gab uns Mahatma Gandhi.
Wie wäre es denn, bevor man sich Gedanken macht, ob eine neue Verfassung notwendig ist oder nicht, erst einmal darzulegen, was an der bestehenden Verfassung so kaputt ist, dass es nicht reparierbar wäre?
Oder meinst du tatsächlich, in einer neuen Verfassung würde automatisch alles korrigiert, was an der bestehenden falsch ist?
Wie kommt jemand auf die Idee, dass eine komplett neue Verfassung einfacher und leichter zu realisieren wäre als die Korrektur der bestehenden?
Würden diejenigen Kräfte unserer Gesellschaft, die Änderungen der bestehenden Verfassung nicht mittragen bzw. blockieren, auf einmal ihre Meinung oder ihre Blockadehaltung ändern, wenn es um eine neue Verfassung ginge?
Der Wunsch nach einer neuen Verfassung steht am Ende des Findungsprozesses, nicht am Anfang, erst, wenn klar ist, dass etwas mit der bestehenden Verfassung unmöglich umzusetzen ist (auch nach Änderungen), kann man über eine neue Verfassung diskutieren.
Kleine Nachbemerkung noch: beim gegenwärtigen Stand der Meinungsbildung in unserem Land bzw. der medial-politischen Übermacht der einen Seite hätte ich mehr Angst vor einer komplett neuen Verfassung als vor der bestehenden.