In den Jahresberichten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) wird "Linksextremisten" unterstellt, die Klimabewegung zu unterwandern. Dabei geht das BfV nicht auf wissenschaftliche Argumente und Erfahrungswerte ein, die gegen die Vereinbarkeit von effektivem Klimaschutz und kapitalistischer Wachstumslogik sprechen. Vor diesem Hintergrund sind radikale, antikapitalistische Linke in dieser Bewegung kein Fremdkörper, sondern sie als solchen darzustellen, ist ein Spaltungsversuch.
Das Grundgesetz, das nach herrschender Rhetorik vom 'Bundesamt für Verfassungsschutz' bewacht werden soll, fordert gewisse an Demokratie orientierte Regeln für den Politikbetrieb, läßt die Form des Wirtschaftssystems jedoch offen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Damit dürften Antikapitalisten durchaus auf dem Boden das Grundgesetzes stehen.
Leider ist dieser Sachverhalt selbst vielen Bürgern, die einen Eid auf ihre Treue zur Verfassung geleistet haben nicht bekannt und wird von interessierter Stelle gern im Nebel gelassen. Test: Frage Beamte aus Deinem Umfeld, ob Produktionmittel laut GG verstaatlicht werden dürfen. Ich hatte schon mehrere Fälle, wo solche Leute aus allen Wolken fielen, als sie nachgeschaut hatten und sich meine 'Verschwörungstheorie' als wahr herausstellte.
Fazit: Man kann zwar durchaus Anti-Antikapitalist sein, aber auf das Grundgesetz berufen kann man sich damit nicht!
Daher ist es dringend geboten die falsche Bezeichnung 'Bundesamt für Verfassungsschutz' zu ändern in 'Bundesamt für Kapitalismusschutz'! Dito die Landesämter, deren Mitarbeitern und Führungspersonal es ebenfalls an Kenntnis des Grundgesetzes gebricht.