"Zwangsdiente" und "Beschlagnahme" sind seit Urzeiten auch in der Deutschen Katastrophenschutz-Gesetzen verankert. Damit einher gehen teilweise erhebliche Einschränkungen der Freiheitsrechte. Die entsprechenden Gesetze heißen heute zwar anders, aber inhaltlich hat sich wenig geändert. Und die Auslegung des "Notfalls" ist ähnlich schwammig, aber immerhin wird er lokal Erklärt. Und das ist der wesentliche Unterschied. Die Spanier wollen das National. (In Bayern war der Kat-Alarm an Anfang der Krise ja sogar aktiv, soweit ich mich erinnere.)
Inhaltlich also kein Aufreger, was die Machtübertragung auf ein Zentralorgan angeht aber dann doch.
Wo das hinführt haben wir in der letzen Zeit ja gesehen. Die Fülle der Auslegungen geht verloren ...