Die vorgesehene willkürliche unbefristete und unbeschränkte Verhängung von Zwangsarbeit ist hingegen schon etwas innovativ.
https://www.zeit.de/arbeit/2020-04/corona-krise-aerzte-pflegekraefte-arbeit-verpflichtung-armin-laschet
Doch darf man medizinisch Kundige zum Einsatz zwingen? .... Die Landesregierung will genau das mit ihrem Gesetzesentwurf erreichen.
In Paragraf 15 steht, dass die Landesregierung künftig "Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen", zum Einsatz am Patienten verpflichten kann. Weiter ausgeführt wird das Gesetz mit den Worten: "Die Behörden können jede Person Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten."
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig widersetzt, soll "mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro" bestraft werden können.