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  • Hassbürger

mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.2019

Re: Umverteilungskrise

oder alternativ der Pöbel versklavt.

Leistungskürzungen - Sanktionen Die Ablehnung oder Aufgabe einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne wichtigen Grund kann dazu führen, dass Ihr Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 % des Ihnen zustehenden Regelbedarfs gemindert wird. (Sanktion) § 31a SGB II und § 31 SGB II

In Verbindung mit

Arbeitslos: Zumutbarkeit von Arbeit richtet sich stets nach den individuellen Umständen des Einzelfalls. Eine umfassende Definition für eine zumutbare Arbeit für ALG-1- oder Hartz-4-Empfänger gibt es nicht. In § 10 Absatz 1 SGB II ist lediglich festgehalten: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar

Bedeutet

https://www.duden.de/rechtschreibung/Sklaverei

However, wir sind in Deutschland kein bisschen besser als AndereB-)

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