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Re: Was sagt die EU dazu?

Fensterreiniger schrieb am 08.07.2021 13:22:

3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
3. eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
4. eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

So einfach ist die Sache nicht abzuschütteln. Da kommt es eher auf die Details der Ausgestaltung an, ob das später mal in der Hand von einer Partei wie Vox oder der PP unter Isabel Díaz Ayuso direkt den Staatsstreich überflüssig macht.

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