Es kann doch nicht ernst gemeint sein, dass man bei der Verwendung dieser Formulierung mit Meinungsfreiheit ankommt?
Es geht hier um klar definierte Formulierungen, die aus nachvollziehbaren Gründen mit einem gesellschaftlichen Tabu belegt sind.
Ich weiß gar nicht, ob es da überhaupt um die Frage der Strafbarkeit geht, oder nur um das Strafmaß.
Letztlich hat das Gericht hier auch nach dem Zweck und dem Hintergrund der Äußerung gesucht und da kann man bei Höcke wohl jede Möglichkeit eines Versehens ausschließen. Im Gegenteil muß man von gezielter Platzierung und bewusster Übertretung ausgehen.
Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die das hohe Gut der Meinungsfreiheit in Deutschland bestätigen. Gerade Gerichte waren hier stets sehr sorgfältig.
Deshalb ist auch meine Meinung: Bei dem ganzen Gejammer, man könne dies und das nicht mehr sagen - entscheidend ist, was die Gerichte urteilen und da ist keine Gefahr in Sicht.